ErwGr. 16

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Öffentliche Aufträge werden von Behörden genutzt, um ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Ausgabe öffentlicher Gelder zu gewährleisten und einen Beitrag zu einem innovativeren, nachhaltigeren, integrativeren und stärker wettbewerbsorientierten Binnenmarkt zu leisten. Wenn Aufträge nach dem „besten Preis-Leistungs-Verhältnis“ vergeben werden, schließt dies die Anwendung von Bewertungskriterien ein, mit denen nicht nur das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot, sondern auch das vorteilhafteste Angebot im Hinblick auf den größten öffentlichen Mehrwert ermittelt wird. Sofern dies geltendem Unionsrecht entspricht, sollten Umweltaspekte, Aspekte des fairen Handels und soziale Aspekte Berücksichtigung finden und sollte bei großen Infrastrukturprojekten die Aufteilung öffentlicher Aufträge in Lose gefördert werden. Die Richtlinien 2014/23/EU (10), 2014/24/EU (11) und 2014/25/EU (12) des Europäischen Parlaments und des Rates bilden den Rechtsrahmen für die Integration und das reibungslose Funktionieren der Märkte für öffentliche Aufträge, die 14 % des Bruttoinlandsprodukts der Union ausmachen, was Behörden, Unternehmen und Bürgern einschließlich Verbrauchern zugutekommt. Ordnungsgemäß durchgeführte Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ein entscheidendes Instrument zur Stärkung des Binnenmarkts sowie zur Förderung des Wachstums der Unternehmen in der Union und der Arbeitsplätze in der Union. Daher sollten mit dem Programm Maßnahmen unterstützt werden, die eine breitere Nutzung der strategischen Vergabe öffentlicher Aufträge, die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber, einen leichteren und besseren Zugang zu den Beschaffungsmärkten für KMU — insbesondere durch Beratungsdienste und Schulungen —, mehr Transparenz, Integrität und bessere Daten, die Förderung der Digitalisierung der Auftragsvergabe und der gemeinsamen Vergabe öffentlicher Aufträge — durch die Stärkung eines partnerschaftlichen Ansatzes unter den Mitgliedstaaten —, die Verbesserung der Datenerfassung und -auswertung, unter anderem durch die Entwicklung spezieller IT-Tools, sowie die Unterstützung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren, die Bezugnahme auf europäische und internationale Normen, die Bereitstellung von Leitlinien, den Abschluss vorteilhafter Handelsabkommen, die Stärkung der Zusammenarbeit nationaler Behörden und die Einleitung von Pilotprojekten gewährleisten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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