ErwGr. 19

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Das Programm sollte auch die korrekte und vollständige Umsetzung und Anwendung — seitens der Mitgliedstaaten — des Rechtsrahmens der Union für die Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung und die Entwicklung künftiger politischer Strategien zur Bewältigung neuer Herausforderungen in diesen Bereichen fördern. Darüber hinaus sollten einschlägige Tätigkeiten internationaler Organisationen von europäischem Interesse unterstützt werden, beispielsweise der Expertenausschuss des Europarates für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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