ErwGr. 18

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Das Programm sollte die Entwicklung des Regelungsrahmens der Union auf den Gebieten Gesellschaftsrecht und Unternehmensführung sowie Vertragsrecht unterstützen, um Unternehmen, insbesondere KMU, effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen und gleichzeitig den von der Unternehmenstätigkeit betroffenen Akteuren Schutz zu bieten und um auf sich abzeichnende politische Herausforderungen zu reagieren. Darüber hinaus sollte es die angemessene Evaluierung, Durchführung und Durchsetzung des einschlägigen Besitzstands gewährleisten‚ Interessenträger informieren und unterstützen und den Informationsaustausch in diesem Bereich fördern. Das Programm sollte die Initiativen der Kommission zur Unterstützung eines klaren und geeigneten Rechtsrahmens für die Datenwirtschaft und für Innovationen weiter unterstützen. Diese Initiativen sind notwendig, um die Rechtssicherheit in Bezug auf vertragliche und außervertragliche Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf Haftung, Sicherheit, Ethik und Privatsphäre vor dem Hintergrund neuer Technologien, wie des Internets der Dinge, künstlicher Intelligenz, Robotik und 3D-Druck, zu erhöhen. Das Programm sollte auf die Förderung der Entwicklung datengesteuerter Geschäftstätigkeit abzielen, da eine solche Geschäftstätigkeit für die Leistung der Wirtschaft der Union im globalen Wettbewerb entscheidend sein wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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