ErwGr. 21

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Der AEUV sieht ein System von Regeln vor, mit dem sichergestellt wird, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerrt wird. Das Programm sollte zur Wettbewerbspolitik der Union beitragen, unter anderem indem die Zusammenarbeit mit Netzwerken sowie nationalen Behörden und Gerichten verbessert und verstärkt und die internationale Zusammenarbeit ausgebaut wird sowie indem sichergestellt wird, dass eine größere Gruppe von Interessenträgern erreicht wird, wenn es darum geht, die Rechte, Vorteile und Pflichten, die sich aus der Wettbewerbspolitik der Union ergeben, zu vermitteln und zu erläutern. Außerdem sollte das Programm dazu beitragen, die Analyse und Bewertung von Marktentwicklungen zu verbessern, unter anderem durch den Einsatz branchenspezifischer Untersuchungen und anderer Marktuntersuchungsinstrumente sowie durch einen systematischen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren innerhalb des Europäischen Wettbewerbsnetzes. Dies sollte zu einem fairen Wettbewerb und gleichen Wettbewerbsbedingungen — auch auf globaler Ebene — beitragen und Unternehmen, insbesondere KMU, und Verbraucher befähigen, in den Genuss der Vorteile des Binnenmarkts zu kommen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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