ErwGr. 15

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Da die Verbrauchermärkte mit der Entwicklung von Online-Handel und Online-Reisedienstleistungen keine Grenzen kennen, muss sichergestellt werden, dass Verbraucher mit Wohnsitz in der Union dasselbe hohe Schutzniveau genießen, wenn Waren und Dienstleistungen von Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern eingeführt werden, und zwar auch dann, wenn der Verkauf über das Internet stattfindet. Daher sollte das Programm gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen in Drittländern unterstützen können, z. B. im Hinblick auf den Austausch von Informationen über nichtkonforme Produkte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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