ErwGr. 51

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Im Rahmen des Pilotprojekts und der vorbereitenden Maßnahme der Jahre 2012-2017 vergab die Kommission nach einer jährlichen öffentlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Finanzhilfen an zwei Organisationen. Bei den beiden Organisationen handelt es sich um „Finance Watch“, im Jahr 2011 mithilfe von Finanzhilfen der Union als internationale gemeinnützige Vereinigung nach belgischem Recht gegründet, und um „Better Finance“, das Ergebnis aufeinanderfolgender Umstrukturierungen und Umbenennungen bereits bestehender europäischer Zusammenschlüsse von Anlegern und Aktionären seit 2009. Im Rahmen des gemäß der Verordnung (EU) 2017/826 eingerichteten Programms für den Aufbau von Kapazitäten wurde festgelegt, dass diese beiden Organisationen die alleinigen Begünstigten sind. Es ist daher erforderlich, die Kofinanzierung dieser Organisationen im Rahmen des Programms fortzusetzen. Diese Finanzierung sollte jedoch von einer gründlichen Evaluierung der Wirksamkeit und der Auswirkungen, die im Hinblick auf die verfolgten Ziele erreicht wurden, abhängen. Falls in diesem Zusammenhang andere potenzielle Begünstigte auftreten, zu deren vorrangigen Zielen und Tätigkeiten die Interessensvertretung von Verbrauchern und Endnutzern auf Unionsebene gehört und die durch ihre Mitglieder eine breite geografische Abdeckung und ein breites Spektrum von Interessen vorweisen können, sollte ihnen eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen offenstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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