ErwGr. 48

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Die Richtlinien 98/6/EG (26), 2005/29/EG (27), 2011/83/EU (28), (EU) 2019/2161 (29) und (EU) 2020/1828 (30) des Europäischen Parlaments und des Rates wurden erlassen, um unter anderem die Gleichbehandlung der Verbraucher im gesamten Binnenmarkt in Bezug auf grenzüberschreitende Fragen wie den Verkauf nichtkonformer Produkte im Kraftfahrzeugsektor, unterschiedliche Qualitätsstandards für Produkte oder die Probleme von Fluggästen bei der Annullierung von Flügen oder bei großen Flugverspätungen zu gewährleisten. Mit diesen Richtlinien sollen außerdem die Durchsetzungsfähigkeiten der Mitgliedstaaten gestärkt, die Produktsicherheit erhöht, die internationale Zusammenarbeit verbessert und neue Möglichkeiten für Rechtsbehelfe, insbesondere im Rahmen von Verbandsklagen durch qualifizierte Einrichtungen, geschaffen werden. Im Mai 2017 führte die Kommission eine Eignungsprüfung der Verbraucher- und Marketingvorschriften der Union durch, die die Notwendigkeit offenlegte, Vorschriften besser durchzusetzen und die Einlegung von Rechtsmitteln durch Verbraucher im Falle von Verletzungen von Verbraucherrechten zu erleichtern. Vor dem Hintergrund dieser Eignungsprüfung sollte die Unterstützung der vollständigen Umsetzung dieser Richtlinien und Maßnahmen und die Förderung ihrer grenzübergreifenden Durchsetzung daher Priorität haben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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