ErwGr. 47

REG_2021_690 · zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014

Durch das Programm sollte auch das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren unterstützt werden, das Verbrauchern dabei hilft, ihre Verbraucherrechte in der Union geltend zu machen, wenn sie grenzübergreifend — ob online oder auf Reisen — Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt und im Europäischen Wirtschaftsraum erwerben. Das aus 29 Zentren bestehende und von den Verbraucherprogrammen der Union seit mehr als 15 Jahren gemeinsam finanzierte Netzwerk stellt seither seinen Mehrwert in Bezug auf die Stärkung des Vertrauens von Verbrauchern und Händlern in den Binnenmarkt unter Beweis. Es bearbeitet mehr als 120 000 Verbraucheranfragen pro Jahr und erreicht Millionen von Bürgern über seine Informationstätigkeiten in der Presse und im Internet. Es stellt eines der am meisten geschätzten Netzwerke in der Union zur Unterstützung der Bürger dar, und die meisten seiner Zentren verfügen über Kontaktstellen für Beratung zu Aspekten des Binnenmarktrechts, etwa der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (25). Evaluationen haben die Bedeutung einer Fortsetzung der Tätigkeiten der Zentren bekräftigt. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren kann auch eine wichtige Quelle von Informationen über Herausforderungen und Probleme der Verbraucher auf lokaler Ebene sein, die für die Politikgestaltung der Union und für den Schutz der Interessen der Verbraucher von Belang sind. Außerdem wird beabsichtigt, dass das Netzwerk Gegenseitigkeitsvereinbarungen mit vergleichbaren Einrichtungen in Drittländern ausarbeitet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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