Das Programm sollte die Gestaltung, Umsetzung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften der Union unterstützen, die das Fundament für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts bilden. Es sollte darüber hinaus die Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen unterstützen, um alle Akteure des Binnenmarkts zu befähigen, darunter Unternehmen, Bürger — einschließlich Verbraucher — und Arbeitnehmer, Vertreter der Zivilgesellschaft und Behörden. Zu diesem Zweck sollte das Programm darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit, den Aufbau von Kapazitäten und die Nachhaltigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU, darunter den in der Tourismusbranche tätigen, zu fördern. Die Nachhaltigkeit von Unternehmen ist wichtig für den Erhalt ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und trägt zum Übergang zu einer wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigeren Union bei, der mit Digitalisierung und dem Eintreten für eine nachhaltige Wirtschaftsweise einhergehen sollte. Das Programm sollte auch die Durchsetzung der Verbraucherschutz- und Sicherheitsvorschriften fördern. Es sollte außerdem Unternehmen und Privatpersonen für ihre Rechte sensibilisieren, indem ihnen die richtigen Instrumente, geeignete Informationen und sachgerechte Unterstützung zur Verfügung gestellt werden, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können und ihre Beteiligung an der Politikgestaltung in der Union verstärkt wird. Darüber hinaus sollte das Programm darauf abzielen, die regulatorische und administrative Zusammenarbeit zu verbessern — insbesondere durch Schulungsprogramme, den Austausch bewährter Verfahren und den Aufbau von Wissens- und Kompetenzgrundlagen, einschließlich der Nutzung der strategischen Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Programm sollte auch darauf abzielen, die Entwicklung unionsweiter und internationaler Normen sowie einer Rechtsetzung von hoher Qualität — auch durch breite Einbeziehung der Interessenträger — zu unterstützen, die der Durchführung des Unionsrechts zugrunde liegen.
Dies sollte auch den Bereich der Rechnungslegung und Abschlussprüfung umfassen, womit zur Transparenz und zum reibungslosen Funktionieren der Kapitalmärkte der Union und zur Verbesserung des Anlegerschutzes beigetragen würde. Das Programm sollte ferner darauf abzielen, die Anwendung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften der Union zu unterstützen, die für ein hohes Gesundheitsniveau für Menschen, Tiere und Pflanzen, den Schutz des Wohls von Mensch und Tier sowie Lebens- und Futtermittelsicherheit sorgen und zugleich die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung achten und ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen. Außerdem sollte das Programm die Erstellung hochwertiger europäischer Statistiken gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten und im Verhaltenskodex für europäische Statistiken weiter ausgeführten Grundsätzen fördern.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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