Gemäß Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 82 Absatz 1 Buchstabe c AEUV hat die Union die Aus- und Weiterbildung von Angehörigen der Justiz und der Rechtspflege zu fördern, um so die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und Entscheidungen beruht, auszubauen. Die Bereitstellung von Aus- und Weiterbildung für Angehörige der Justizberufe ist ein wichtiges Instrument, um ein gemeinsames Verständnis dafür zu entwickeln, wie die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte am besten umgesetzt und gewahrt werden können. Sie trägt zum Aufbau des europäischen Rechtsraums bei, indem unter den Angehörigen der Justizberufe der Mitgliedstaaten eine gemeinsame Rechtskultur geschaffen wird. Es ist von wesentlicher Bedeutung sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften in der Union diskriminierungsfrei, korrekt, kohärent und einheitlich angewandt werden und in grenzüberschreitenden Verfahren gegenseitiges Vertrauen und Verständnis zwischen den Angehörigen der Justizberufe herrschen. Die im Rahmen des Programms geförderten Aus- und Weiterbildungstätigkeiten sollten sich auf eine solide Bewertung des Fortbildungsbedarfs stützen, neueste Schulungsmethoden nutzen, länderübergreifende Veranstaltungen für Angehörige der Justizberufe aus verschiedenen Mitgliedstaaten sowie aktives Lernen und Netzwerken umfassen und nachhaltig sein. Dazu sollten auch Schulungen in Rechtsterminologie, Zivil- und Strafrecht und Grundrechten und in der gegenseitigen Anerkennung sowie in Verfahrensgarantien gehören. Solche Tätigkeiten sollten auch Schulungen für Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte hinsichtlich der Probleme und Hindernisse beinhalten, denen Menschen gegenüberstehen, die häufig diskriminiert werden oder sich in einer prekären Lage befinden, wie Frauen, Kinder, Minderheiten, LGBTIQ-Personen, Menschen mit Behinderungen und Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt, häuslicher Gewalt oder Gewalt in engen Beziehungen und anderen Formen der zwischenmenschlichen Gewalt. Solche Schulungen sollten mit direkter Beteiligung von Organisationen, die diese Personen vertreten oder unterstützen, und soweit möglich unter Einbeziehung dieser Personen durchgeführt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Frauen in leitenden Positionen innerhalb der Justiz unterrepräsentiert sind, sollten Richterinnen, Staatsanwältinnen und Frauen in anderen Rechtsberufen zur Teilnahme an den Aus- und Weiterbildungstätigkeiten aufgefordert werden.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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