ErwGr. 19

REG_2021_693 · zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013

Bei allen Programmtätigkeiten, für die dies relevant ist, sollten sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen die Rechte der Opfer unterstützt und geschützt werden. Zu diesem Zweck sollte der besseren Umsetzung der verschiedenen Instrumente der Union für den Opferschutz und der Koordinierung zwischen ihnen sowie den Maßnahmen zum Austausch bewährter Verfahren zwischen den Gerichten und den Angehörigen der Rechtsberufe, die mit Fällen von Gewalt befasst sind, besondere Aufmerksamkeit gelten. Das Programm sollte auch dazu beitragen, das Wissen um kollektive Rechtsbehelfe und deren Nutzung zu steigern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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