ErwGr. 22

REG_2021_693 · zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1382/2013

Die Kommission sollte in den von diesem Programm erfassten Bereichen für die Gesamtkohärenz, Komplementarität und Synergien mit der Arbeit der Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union – insbesondere der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) und der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) – sorgen und die diesbezügliche Arbeit anderer nationaler und internationaler Akteure berücksichtigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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