Art. 1 – Gegenstand

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

Mit dieser Verordnung wird das Programm „Digitales Europa“ (im Folgenden „Programm“) für die Laufzeit des MFR 2021-2027 aufgestellt.
In dieser Verordnung werden die Ziele des Programms, seine Mittelausstattung für den Zeitraum 2021 bis 2027, die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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