ErwGr. 23

REG_2021_694 · zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“ und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240

Das Programm sollte in Form von Projekten durchgeführt werden, anhand derer die Nutzung wesentlicher digitaler Kapazitäten ausgeweitet und verstärkt wird. Diese Durchführung sollte eine Kofinanzierung mit Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls der Privatwirtschaft beinhalten. Der Kofinanzierungssatz sollte im Arbeitsprogramm festgelegt werden. Abweichend von der allgemeinen Regel sollten aus Unionsmitteln bis zu 100 % der förderfähigen Kosten gedeckt werden können. Eine Voraussetzung für eine solche Finanzierung sollte insbesondere sein, dass bei der Auftragsvergabe eine kritische Masse erreicht wird, um ein besseres Preis-/Leistungsverhältnis zu erzielen und sicherzustellen, dass Anbieter in Europa weiterhin eine Spitzenposition beim technologischen Fortschritt einnehmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 23 REG_2021_694 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 23 REG_2021_694 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.