Art. 72 – Verwaltungs- und Leitungsstruktur

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

(1)Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur besteht aus a) dem Verwaltungsrat; b) dem Exekutivdirektor; c) dem Gremium für die Sicherheitsakkreditierung.
(2)Der Verwaltungsrat, der Exekutivdirektor sowie das Gremium für die Sicherheitsakkreditierung arbeiten zusammen, um die ordnungsgemäße Arbeitsweise der Agentur und die Koordinierung gemäß den Verfahren zu gewährleisten, die in den internen Vorschriften der Agentur, wie der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats, der Geschäftsordnung des Gremiums für die Sicherheitsakkreditierung, der Finanzregelung der Agentur, den Durchführungsbestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) und den Regelungen für den Zugang zu Dokumenten, festgelegt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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