Art. 69 – Überwachung von Angebot und Nachfrage bei GOVSATCOM

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Um das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage bei GOVSATCOM-Diensten zu optimieren, überwacht die Kommission kontinuierlich die Weiterentwicklung des Angebots – auch vorhandener GOVSATCOM-Kapazitäten im Orbit im Hinblick auf die Zusammenführung und Aufteilung – und der Nachfrage bei GOVSATCOM-Kapazitäten und -Diensten, wobei sie neuen Risiken und Bedrohungen ebenso Rechnung trägt wie neuen technologischen Entwicklungen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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