ErwGr. 114

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Mit der Verordnung (EU) Nr. 912/2010 wurde eine Agentur der Union mit der Bezeichnung „Agentur für das Europäische GNSS“ eingerichtet, um bestimmte Aspekte Satellitennavigationsprogramme Galileo und EGNOS zu verwalten. Mit der vorliegenden Verordnung wird die Agentur für das Europäische GNSS mit neuen Aufgaben, insbesondere der Sicherheitsakkreditierung, betraut, und zwar nicht nur im Zusammenhang mit Galileo und EGNOS, sondern auch im Zusammenhang mit anderen Programmkomponenten. Der Name, die Aufgaben und die Organisationsstruktur der Agentur für das Europäische GNSS sollten daher entsprechend angepasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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