ErwGr. 116

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Aufgrund ihres erweiterten Zuständigkeitsbereichs, der sich nicht länger auf Galileo und EGNOS beschränken sollte, sollte die Agentur für das Europäische GNSS umbenannt werden. Die Kontinuität der Tätigkeiten der Agentur für das Europäische GNSS, einschließlich der Kontinuität im Hinblick auf Rechte und Pflichten, Personal und die Gültigkeit getroffener Entscheidungen, sollte jedoch im Rahmen der Agentur gewährleistet sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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