ErwGr. 68

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Da die Bodeninfrastruktur für Galileo und EGNOS wichtig ist und Einfluss auf deren Sicherheit hat, sollten die Standorte der Infrastruktur von der Kommission festgelegt werden. Die Einrichtung der Bodeninfrastruktur der Systeme sollte weiter nach einem offenen und transparenten Verfahren geschehen, in das die Agentur auf der Grundlage ihres Zuständigkeitsbereichs gegebenenfalls einbezogen werden könnte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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