ErwGr. 67

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Um die Nutzung der Dienste zu optimieren, sollten die von Galileo und EGNOS bereitgestellten Dienste auch auf Nutzerebene untereinander und, soweit möglich, mit anderen Satellitennavigationssystemen sowie mit konventionellen Funknavigationsmitteln kompatibel und interoperabel sein, sofern diese Kompatibilität und Interoperabilität in einer internationalen Übereinkunft vorgeschrieben ist; das Ziel der strategischen Autonomie der Union bleibt hiervon unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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