ErwGr. 69

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Damit Galileo und EGNOS insbesondere in sensiblen Bereichen und auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und der Sicherheit möglichst großen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen bringen und zur strategischen Autonomie der Union beitragen, sollte die Nutzung der von EGNOS und Galileo bereitgestellten Dienste in anderen Bereichen der Unionspolitik unter anderem durch regulatorische Maßnahmen gefördert werden, wenn dies gerechtfertigt und vorteilhaft ist. Maßnahmen zur Förderung der Nutzung dieser Dienste in allen Mitgliedstaaten stellen ebenfalls einen wichtigen Bestandteil des Verfahrens dar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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