REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU
Copernicus sollte auf den Tätigkeiten und Errungenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (27) zur Einrichtung des Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramms der Union (Copernicus) sowie gemäß der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (28) – mit der das Vorläuferprogramm, das Programm zur globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES), eingerichtet wurde und die Regeln für die Durchführung seiner ersten operativen Tätigkeiten festgelegt wurden – aufbauen, ihre Fortsetzung sicherstellen und ihre Weiterentwicklung vorantreiben, wobei aktuelle Entwicklungen in der Forschung, der technologische Fortschritt und Innovationen, die den Bereich Erdbeobachtung betreffen sowie Entwicklungen in den Bereichen Massendatenanalyse und künstliche Intelligenz und damit zusammenhängende Strategien und Initiativen auf Unionsebene, wie im Weißbuch der Kommission zur künstlichen Intelligenz vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ und ihrer Mitteilung vom 19. Februar 2020 mit dem Titel „Eine europäische Datenstrategie“ dargelegt, berücksichtigt werden. Bei der Entwicklung neuer Ressourcen sollte die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten, der ESA, der Europäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) und gegebenenfalls mit anderen Einrichtungen, die über einschlägige Weltraum- und In-situ-Ressourcen verfügen, zusammenarbeiten. Copernicus sollte die Kapazitäten der Mitgliedstaaten, der ESA, von EUMETSAT sowie anderer Einrichtungen für weltraumgestützte Erdbeobachtung, einschließlich kommerzieller Initiativen in der Union, möglichst weitgehend nutzen und dadurch auch zur Entwicklung einer tragfähigen kommerziellen Weltraumwirtschaft in Europa beitragen. Soweit machbar und angemessen sollte Copernicus auch die verfügbaren In-situ- und Zusatzdaten nutzen, die vor allem von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (29) bereitgestellt werden. Die Kommission sollte auch mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Umweltagentur zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Copernicus effizient auf die In-situ-Datensätze zugreifen und diese effizient nutzen kann.
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