ErwGr. 75

REG_2021_696 · zur Einrichtung des Weltraumprogramms der Union und der Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 912/2010, (EU) Nr. 1285/2013 und (EU) Nr. 377/2014 sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU

Copernicus ist ein nutzerorientiertes Programm. Bei seiner Weiterentwicklung sollten daher die sich wandelnden Anforderungen der Copernicus-Hauptnutzer als Grundlage dienen, wobei auch der Entstehung neuer – privater oder öffentlicher – Nutzerkreise Rechnung getragen werden sollte. Copernicus sollte sich, um dem sich wandelnden Bedarf der Nutzer zu entsprechen, auf die Analyse der Optionen stützen, die sich auch im Zusammenhang mit der Durchführung und der Überwachung politischer Maßnahmen der Union bieten und die ständige, wirksame Einbeziehung der Nutzer, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung und die Validierung von Anforderungen, erfordern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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