ErwGr. 19

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Wünscht ein Konsortium, an einer förderfähigen Maßnahme teilzunehmen, und erfolgt die Unterstützung durch die Union in Form einer Finanzhilfe, so sollte das Konsortium eines seiner Mitglieder als Koordinator benennen. Der Koordinator sollte als erster Ansprechpartner für die Beziehungen des Konsortiums mit der Kommission dienen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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