ErwGr. 23

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Den Mitgliedstaaten sollten verschiedene Arten finanzieller Regelungen für die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung von Verteidigungsfähigkeiten zur Verfügung stehen. Die Kommission könnte verschiedene Arten von Regelungen vorgeben, die die Mitgliedstaaten freiwillig anwenden könnten, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen Entwicklung und Beschaffung unter dem Aspekt der Finanzierung zu bewältigen. Die Anwendung solcher finanziellen Regelungen könnte die Einleitung gemeinschaftlicher und grenzüberschreitender Projekte im Verteidigungsbereich weiter begünstigen und die Effizienz von Verteidigungsausgaben, auch bei durch den Fonds unterstützten Projekten, erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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