ErwGr. 26

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Für Maßnahmen nach der Prototypphase sollte eine Finanzierung von bis zu 80 % vorgesehen werden. Solche Maßnahmen, die näher an der Finalisierung von Gütern und Technologien liegen, können immer noch mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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