ErwGr. 5

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit in der Verteidigungsindustrie der Union zu fördern, sollte ein Europäischer Verteidigungsfonds (im Folgenden „Fonds“) auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes eingerichtet werden, und zwar für einen Zeitraum von sieben Jahren, um seine Laufzeit an jene des in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (5) festgelegten Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR 2021-2027) anzupassen. Ziel des Fonds ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Effizienz und technologische Autonomie der Verteidigungsindustrie der Union zu steigern und somit durch die Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungszentren, nationalen Verwaltungen, internationalen Organisationen und Universitäten in der gesamten Union sowohl in der Forschungsphase als auch in der Entwicklungsphase von Verteidigungsgütern und -technologien einen Beitrag zur strategischen Autonomie der Union zu leisten. Um innovativere Lösungen zu erzielen und einen offenen Binnenmarkt zu fördern, sollte der Fonds die Ausweitung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung (Midcap-Unternehmen) im Verteidigungssektor unterstützen und erleichtern. In der Union werden Unzulänglichkeiten bei der gemeinsamen Verteidigungsfähigkeit im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik festgestellt, insbesondere mithilfe des Fähigkeitenentwicklungsplans, wohingegen in der Übergeordneten Strategischen Forschungsagenda auch die Ziele der gemeinsamen Verteidigungsforschung festgelegt werden.
Andere Verfahren der Union wie die Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung (Coordinated Annual Review on Defence — CARD) und die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) dienen dazu, die Umsetzung der einschlägigen Prioritäten durch die Ermittlung und Nutzung der Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zu unterstützen, damit die Zielvorgaben der Union im Bereich Sicherheit und Verteidigung erreicht werden. Gegebenenfalls könnte auch regionalen und internationalen Prioritäten, einschließlich der Prioritäten im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation, Rechnung getragen werden, wenn sie mit den Prioritäten der Union in Einklang stehen und keinen Mitgliedstaat und kein assoziiertes Land an einer Teilnahme hindern, wobei unnötige Doppelungen nach Möglichkeit vermieden werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 5 REG_2021_697 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 5 REG_2021_697 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.