ErwGr. 6

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Die mit der Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten verbundene Forschungsphase ist entscheidend, da sie die Kapazitäten und die Autonomie der europäischen Industrie bei der Entwicklung von Verteidigungsgütern und die Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten als Endnutzer dieser Güter stärkt. Die Forschungsphase kann mit erheblichen Risiken einhergehen, insbesondere im Zusammenhang mit der geringen Ausgereiftheit und der disruptiven Natur der Technologien. Darüber hinaus bringt die Entwicklungsphase, die üblicherweise auf die Forschungsphase folgt, auch erhebliche Risiken und Kosten mit sich, die die weitere Nutzung der Forschungsergebnisse hemmen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Verteidigungsindustrie der Union beeinträchtigen. Deshalb sollte mit dem Fonds die Verbindung zwischen der Forschungs- und der Entwicklungsphase gestärkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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