ErwGr. 63

REG_2021_697 · zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092

Die Unterstützung der Union sollte sich weder auf die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Union gemäß der Richtlinie 2009/43/EG noch auf die Ausfuhr von Gütern, Ausrüstung oder Technologien auswirken. Die Ausfuhr von Militärgütern und Militärtechnologie durch die Mitgliedstaaten ist im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates (21) geregelt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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