ErwGr. 25

REG_2021_783 · zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

Das LIFE-Programm sollte Marktteilnehmer durch Erprobung neuer Geschäftsmöglichkeiten, Verbesserung beruflicher Qualifikationen, Erleichterung des Zugangs von Verbrauchern zu nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, Einbindung und Stärkung der Rolle von Influencern und Erprobung neuartiger Methoden zur Anpassung der bisherigen Verfahren und des bisherigen wirtschaftlichen Umfelds auf den Übergang zu einem nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbare Energie gestützten, klimaneutralen und klimaresistenten Wirtschaftssystem vorbereiten und Unterstützung leisten. Um eine breitere Markteinführung nachhaltiger Lösungen zu unterstützen, sollten die Akzeptanz in der Öffentlichkeit und die Einbindung der Verbraucher gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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