ErwGr. 26

REG_2021_783 · zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013

Das LIFE-Programm ist darauf ausgelegt, die Demonstration von Techniken, Konzepten und bewährten Verfahren zu unterstützen, die repliziert und ausgebaut werden können. Innovative Lösungen sollen zur Verbesserung der Umweltleistung und der Nachhaltigkeit beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren in den Gebieten, die in den Bereichen Klimaschutz, Wasser, Boden, biologische Vielfalt und Abfall aktiv sind. In diesem Zusammenhang sollten Synergien mit anderen Programmen und politischen Strategien, etwa der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit und dem EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung, herausgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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