ErwGr. 12

REG_2021_817 · zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

Das Programm ist ein zentrales Instrument zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums. Im Nachgang zu ihrer Mitteilung vom 14. November 2017 mit dem Titel „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ hat die Kommission in ihrer Mitteilung vom 30. September 2020 über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 bekräftigt, dass das Programm Erasmus+ weiterhin maßgeblich dazu beiträgt, die Ziele einer allgemeinen und beruflichen Bildung und eines lebenslanges Lernens von hoher Qualität und in inklusiver Form zu erreichen und die Union auf den digitalen und ökologischen Wandel vorzubereiten. Das Programm sollte so ausgestattet werden, dass es zum Nachfolger des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und zur aktualisierten Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz, die in der Mitteilung der Kommission vom 1. Juli 2020 aufgestellt wurde, im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 (8) beitragen kann, da bei allen die strategische Bedeutung von Fertigkeiten, Schlüsselkompetenzen und Kenntnissen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen und zur Unterstützung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und sozialem Zusammenhalt im Zentrum steht. Mit dem Programm sollte ein Beitrag zur Verwirklichung des Aktionsplans für digitale Bildung geleistet werden, der in der Mitteilung der Kommission vom 30. September 2020 mit dem Titel „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 — Neuaufstellung des Bildungswesens für das digitale Zeitalter“ aufgestellt wurde. Mit dem Programm sollte auf den notwendigen digitalen Wandel in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport reagiert werden. Das Programm sollte ferner die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele der Pariser Erklärung vom 17. März 2015 zur Förderung von politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung durch Bildung unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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