ErwGr. 15

REG_2021_817 · zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

Im Rahmen des Programms sollten alle Lernbereiche unterstützt werden können, und es sollte insbesondere dazu beitragen, die Innovationskapazität der Union zu stärken, indem es Aktivitäten unterstützt, die Menschen helfen, sich die Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen und Einstellungen anzueignen, die sie in zukunftsorientierten Lernbereichen und Disziplinen wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Künste und Technik (MINKT), Bekämpfung des Klimawandels, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung, saubere Energien, künstliche Intelligenz, Robotik, Datenanalyse, Design und Architektur benötigen, sowie digitale Kompetenz und Medienkompetenz zu erwerben. Innovation kann durch sämtliche Lernmobilitäts- und Kooperationsmaßnahmen gefördert werden, unabhängig davon, ob diese direkt oder indirekt verwaltet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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