ErwGr. 17

REG_2021_817 · zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

Neue und aufstrebende Technologien bieten erhebliche Lern- und Austauschmöglichkeiten und haben sich während der COVID-19-Pandemie als besonders wichtig erwiesen. Neben der physischen Lernmobilität, die nach wie vor die zentrale Maßnahme des Programms ist, sollten virtuelle Formate wie virtuelles Lernen gefördert werden, um die physische Lernmobilität zu ergänzen oder zu unterstützen, Personen, die nicht in der Lage sind, sich von ihrem Wohnsitzland in ein anderes Land zu begeben, substanzielle Lernmöglichkeiten zu eröffnen oder den Austausch durch innovative Lernformate zu fördern. Gegebenenfalls sollte die virtuelle Zusammenarbeit im Rahmen des Programms gefördert werden. Die Kommission sollte, sofern möglich und angemessen, sicherstellen, dass die im Rahmen des Programms entwickelten Instrumente für virtuelles Lernen der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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