ErwGr. 20

REG_2021_817 · zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

Damit das Programm für erstmals unterstützte Organisationen und für Organisationen mit geringer Verwaltungskapazität zugänglicher und für Begünstigte leichter zu handhaben ist, sollte eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden, um die Programmverfahren auf der Durchführungsebene zu vereinfachen. In dieser Hinsicht sollten die IT-Systeme des Programms benutzerfreundlich sein, sodass die Möglichkeiten, die das Programm bietet, leicht zugänglich sind. Ebenso sollten die Verfahren für die Durchführung des Programms kohärent und einfach sein, wobei es qualitätsvolle Unterstützungsmaßnahmen und Informationen geben sollte. Zu diesem Zweck sollten regelmäßig Treffen des Netzwerks der nationalen Agenturen organisiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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