Art. 12 – Erhebung von Daten über den Kultur- und Kreativsektor

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Um eine solidere Faktengrundlage in Bezug auf die Entwicklung des Kultur- und Kreativsektors zu erhalten und seinen Beitrag zur europäischen Wirtschaft und Gesellschaft zu messen und zu analysieren, erhebt die Kommission geeignete Daten und Informationen unter Nutzung ihres Fachwissens sowie des Fachwissens des Europarates, der OECD, der Unesco und gegebenenfalls einschlägiger Forschungseinrichtungen. Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bericht über die erhobenen Daten. Die Kommission teilt Interessenträgern relevante Erkenntnisse über die erhobenen Daten mit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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