ErwGr. 35

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Das Programm sollte die Zusammenarbeit der Union mit internationalen Organisationen wie der Unesco, dem Europarat, einschließlich Eurimages und die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle (im Folgenden „Informationsstelle“), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum fördern. Das Programm sollte auch die Erfüllung der Verpflichtung der Union im Hinblick auf die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere die kulturelle Dimension, unterstützen. Was den audiovisuellen Sektor anbelangt, so sollte das Programm gewährleisten, dass die Union weiter einen Beitrag zur Arbeit der Informationsstelle leistet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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