ErwGr. 4

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

In der Mitteilung der Kommission vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Eine neue europäische Agenda für Kultur“ werden die Ziele für den Kultur- und Kreativsektor dargelegt. Ziel ist es, die Kultur und die kulturelle Vielfalt in den Dienst des sozialen Zusammenhalts und des Wohlergehens der Gesellschaft zu stellen, indem die grenzüberschreitende Dimension des Kultur- und Kreativsektors sowie sein Wachstumspotenzial gefördert wird, zu kulturbasierter Kreativität in den Bereichen Bildung und Innovation zu ermutigen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum anzuregen und die internationalen Kulturbeziehungen zu stärken. Das Programm Kreatives Europa (im Folgenden „Programm“) wird zusammen mit anderen Unionsprogrammen und -fonds die neue europäische Agenda für Kultur unterstützen. Der Eigenwert der Kultur und des künstlerischen Ausdrucks sollte erhalten und gefördert werden, und das künstlerische Schaffen sollte im Mittelpunkt des Programms stehen. Dies steht auch im Einklang mit dem Unesco-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, das am 18. März 2007 in Kraft getreten ist und dem die Union und ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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