ErwGr. 44

REG_2021_818 · zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021 bis 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013

Es ist wichtig, dass mit dem Programm die strukturellen Herausforderungen des europäischen Kultur- und Kreativsektors angegangen werden, die durch die COVID-19-Pandemie noch verschärft wurden. Das Programm erfasst auch die grundlegende Rolle, die die europäische Kultur und die europäischen Medien für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger und ihre Befähigung, fundierte Entscheidungen zu treffen, spielen. Das Programm sollte zusammen mit anderen einschlägigen Finanzierungsprogrammen der Union und „NextGenerationEU“ die kurzfristige Erholung des Kultur- und Kreativsektors unterstützen, seine langfristige Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit verbessern, sodass er potenzielle größere Krisen künftig bestmöglich bewältigen kann, und seinen digitalen und ökologischen Wandel begleiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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