Art. 21 – Der Haushalt des EIT

REG_2021_819 · über das Europäische Innovations- und Technologieinstitut

(1)Die Einnahmen des EIT bestehen aus einem Beitrag der Union. Sie können außerdem auch Beiträge aus anderen privaten und öffentlichen Quellen umfassen. Der Beitrag der Union wird aus einem Finanzbeitrag aus Horizont Europa in Höhe von 2 726 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen zuzüglich eines zusätzlichen Betrags in Höhe von 210 000 000 EUR zu konstanten Preisen von 2018 für den Zeitraum 2021–2027 geleistet. Das EIT kann zusätzliche Finanzmittel aus anderen Programmen der Union erhalten.
(2)Der Finanzbeitrag des EIT zu den KIC wird aus dem in Absatz 1 genannten Unionsbeitrag geleistet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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