Art. 43 – Interessenkonflikt

REG_2021_887 · zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren

Der Verwaltungsrat nimmt in Bezug auf seine Mitglieder, seine Gremien und sein Personal, einschließlich des Exekutivdirektors, Regeln zur Vermeidung, Ermittlung und Beseitigung von Interessenkonflikten an. In diesen Regeln sind Bestimmungen vorzusehen, durch die im Einklang mit der Haushaltsordnung Interessenkonflikte bei den Vertretern der Mitglieder, die einen Sitz im Verwaltungsrat sowie in der ständigen Beratungsgruppe haben, vermieden werden, einschließlich Bestimmungen über Interessenerklärungen. Die nationalen Koordinierungszentren unterliegen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten dem nationalen Recht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 43 REG_2021_887 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 43 REG_2021_887 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.