ErwGr. 50

REG_2021_947 · zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates

Die Union sollte konstruktives Engagement in Bezug auf Mobilität und alle Aspekte der Migration unterstützen, das auf die Gewährleistung sicherer und gut regulierter Rahmenbedingungen für Migration ausgerichtet ist. Die Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich der Migration muss — unter Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, unter Nutzung der Vorteile einer geordneten, sicheren, regulären und verantwortungsvollen Migration und Hand in Hand mit der wirksamen Bekämpfung von irregulärer Migration und Vertreibungen — weiter intensiviert werden. Diese Zusammenarbeit sollte — auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und der uneingeschränkten Achtung der im Völkerrecht und im Unionsrecht verankerten humanitären Verpflichtungen und der Menschenrechtsverpflichtungen sowie durch Zusammenarbeit mit Diasporagemeinschaften und Förderung legaler Migrationswege — einen Beitrag zur Gewährleistung des Zugangs zu internationalem Schutz, zur Bekämpfung der Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen, zur Verbesserung des Grenzmanagements und zur Fortsetzung der Anstrengungen im Kampf gegen irreguläre Migration und Vertreibungen, zur Bekämpfung von Menschenhandel und Schleuserkriminalität sowie gegebenenfalls zu den Bemühungen um eine würdevolle und dauerhafte Rückkehr/Rückführung, Rückübernahme und Wiedereingliederung leisten. Dass Drittländer in diesem Bereich wirksam mit der Union zusammenarbeiten, sollte daher fester Bestandteil der allgemeinen Grundsätze des Instruments sein. Größere Kohärenz zwischen der Zusammenarbeit in der Migrationspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit sowie anderen Bereichen der Außenpolitik ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Partnerländer mit der Außenhilfe der Union bei der wirksameren Steuerung der Migration unterstützt werden. Das Instrument sollte zu einem koordinierten, ganzheitlichen und strukturierten Migrationskonzept beitragen, das die Synergien maximiert und die erforderliche Hebelwirkung entfaltet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 50 REG_2021_947 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 50 REG_2021_947 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.