ErwGr. 8

REG_2022_1032 · zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1938 und (EG) Nr. 715/2009 im Hinblick auf die Gasspeicherung

Ab 2023 sollte die Gasspeicherung jährlich ab Februar gezielt überwacht werden, um eine plötzliche Gasentnahme aus den unterirdischen Speichern in den Wintermonaten zu vermeiden, da dies vor dem Ende des Winters zu Problemen mit der Versorgungssicherheit führen könnte. Die Befüllungspfade sollten die kontinuierliche Überwachung während der gesamten Einspeichersaison ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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