Art. 57 – Änderungen der Verordnung (EU) 2021/92

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die Verordnung (EU) 2021/92 wird wie folgt geändert:
1.In Anhang IB erhält die Tabelle mit den Fangmöglichkeiten für Lodde in grönländischen Gewässern von 5 und 14 (CAP/514GRN) folgende Fassung: „Art: Lodde Mallotus villosus Gebiet: Grönländische Gewässer von 5 und 14 (CAP/514GRN) Dänemark 0 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Deutschland 0 Schweden 0 Alle Mitgliedstaaten 0 (1) Union 0 (2) Norwegen 69 623 (2) TAC entfällt (1) Dänemark, Deutschland und Schweden dürfen nur auf die Quote ‚Alle Mitgliedstaaten‘ zugreifen, wenn sie ihre eigene Quote ausgeschöpft haben. Mitgliedstaaten mit einem Anteil von mehr als 10 % der Unionsquote dürfen hingegen gar nicht auf die Quote „Alle Mitgliedstaaten“ zugreifen. Auf diese gemeinsam bewirtschaftete Quote anzurechnende Fänge sind getrennt zu melden (CAP/514 GRN_AMS). (2) Für einen Fangzeitraum vom 15. Oktober 2021 bis zum 15. April 2022.“
2.In Anhang ID erhält die Tabelle mit den Fangmöglichkeiten für Nördlichen Weißen Thun (ALB/AN05N) folgende Fassung: „Art: Nördlicher Weißer Thun Thunnus alalunga Gebiet: Atlantik, nördlich von 5° N (ALB/AN05N) Irland 3 174,03 Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. Spanien 17 890,00 Frankreich 5 626,69 Portugal 1 962,13 Union 28 652,85 (1) TAC 37 801 (1) Die Anzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die Nördlichen Weißen Thun als Zielart befischen dürfen, wird gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 520/2007 auf 1 253 festgesetzt. Diese Quoten werden gemäß Artikel 105 der Verordnung (EU) Nr. 1224/2009 entsprechend gekürzt, um dafür Sorge zu tragen, dass die den Mitgliedstaaten im Rahmen der vorliegenden Verordnung zugeteilten Quoten entsprechend der Gesamtquote der Union auf ICCAT-Ebene angepasst werden.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 57 REG_2022_109 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 57 REG_2022_109 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.