ErwGr. 10

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Am 4. November 2021 hat der ICES ein wissenschaftliches Gutachten für Europäischen Aal (Anguilla anguilla) in seinem gesamten natürlichen Verbreitungsgebiet veröffentlicht. Der ICES hat bei Anwendung des Vorsorgeansatzes in allen Lebensräumen für 2022 Nullfänge empfohlen. Dies gilt sowohl für Fänge aus der Freizeitfischerei als auch für gewerbliche Fänge und schließt Fänge von Glasaalen zur Wiederaufstockung und für Aquakulturen ein. Gemäß diesem Gutachten sollte eine Schonzeit von drei aufeinanderfolgenden Monaten für alle Fischereien auf Aal beibehalten werden, während die Kommission 2022 eine Konsultation der Interessenträger zum Europäischen Aal durchführt. Das Verbot sollte für alle Fischereitätigkeiten im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 28 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gelten. Die Mitgliedstaaten sollten die Schonzeit von drei aufeinanderfolgenden Monaten festlegen, die in die Zeiträume fallen sollte, in denen die größten Wanderungsbewegungen von Europäischem Aal zu verzeichnen sind, und sie der Kommission zusammen mit entsprechenden Informationen bis zum 1. Juni 2022 melden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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