ErwGr. 13

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Die wissenschaftlichen Gutachten für die Bestände von Knorpelfischen (Rochen, Haie) empfehlen aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands Nullfänge. Darüber hinaus führen hohe Überlebensraten zu der Annahme, dass Rückwürfe ihre fischereiliche Sterblichkeit nicht erhöhen würden und für die Erhaltung dieser Arten vorteilhaft wären. Die Befischung solcher Arten sollte daher verboten werden. Gemäß Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt die Anlandeverpflichtung nicht für Arten, deren Befischung verboten ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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