ErwGr. 14

REG_2022_109 · zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2022 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern

Der Mehrjahresplan für die Nordsee wurde mit der Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) aufgestellt und trat 2018 in Kraft. Der Mehrjahresplan für die westlichen Gewässer wurde mit der Verordnung (EU) 2019/472 aufgestellt und trat 2019 in Kraft. Die Fangmöglichkeiten für die in Artikel 1 Absatz 1 dieser Verordnungen aufgeführten Bestände sollten im Einklang mit den Zielen (Spannen von FMSY) und Schutzmaßnahmen gemäß diesen Verordnungen festgesetzt werden. Die Spannen von FMSY sind in den einschlägigen ICES-Gutachten angegeben worden. Liegen keine angemessenen wissenschaftlichen Daten vor, so sollten die Fangmöglichkeiten für Beifangbestände entsprechend dem Vorsorgeansatz gemäß den Verordnungen (EU) 2018/973 und (EU) 2019/472 festgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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