ErwGr. 2

REG_2022_1181 · zur Änderung der Einleitung des Anhangs V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel

Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 enthält eine Liste der in kosmetischen Mitteln zugelassenen Konservierungsstoffe. Einige dieser Konservierungsstoffe spalten Formaldehyd nach und nach ab, um eine Konservierungsfunktion im kosmetischen Enderzeugnis zu erfüllen (sogenannte Formaldehydabspalter). Formaldehydabspalter werden sowohl in kosmetischen Mitteln zum Verbleiben auf der Haut/in den Haaren als auch in solchen zum Ab- bzw. Ausspülen verwendet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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