ErwGr. 28

REG_2022_1616 · über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008

Um sicherzustellen, dass recycelter Kunststoff und Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff von Verarbeitern und Lebensmittelunternehmern sachgemäß und auf rückverfolgbare Weise verwendet werden, sollten die Chargen recycelten Kunststoffs von einer Konformitätserklärung begleitet werden, aus der die Identität des Recyclers und die Herkunft des recycelten Kunststoffs hervorgehen und in der den Verarbeitern und Endnutzern Anweisungen bezüglich der Verwendung des Kunststoffs erteilt werden. Damit dieses Dokument von allen, die es erhalten, auf die gleiche Weise verstanden werden kann, sollten die Unternehmer verpflichtet werden, ein vorgegebenes Muster zu verwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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