ErwGr. 31

REG_2022_1616 · über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 282/2008

Für den Fall, dass die Unternehmer beschließen, die Technologie weiterzuentwickeln, damit sie als geeignet eingestuft werden kann, sieht diese Verordnung eine Meldung der Technologie und die Benennung eines Entwicklers vor. Das Meldeverfahren würde jedoch zum Zeitpunkt der Meldung eine umfassende Beurteilung der Sicherheit dieser Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff und die Veröffentlichung eines darauf basierenden Berichts erfordern. Unternehmer, die diese Technologien bereits einsetzen, sollten zwar über Informationen über die Sicherheit der damit hergestellten Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff verfügen, doch die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an solche Berichte sind sehr hoch. Da die Beschaffung der verlangten zusätzlichen Informationen beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen kann, sollten die betreffenden Entwickler die Möglichkeit erhalten, diese Informationen in den Monaten nach der Meldung vorzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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